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Rechtssichere Homepage nach EU-DSGVO
Einleitung
Am 25.05.2018 wird das bisher geltende Datenschutzrecht im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) abgelöst durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu).
Mit der Einführung werden Rechte betroffener Personen gestärkt und Verpflichtungen für diejenigen verschärft, die personenbezogene Daten verarbeiten. Eine Notwendigkeit zur Anpassung des Rechts ergab sich insbesondere aus den technologischen Entwicklungen und der fortschreitenden Digitalisierung, darunter natürlich auch besonders die internetbasierten Entwicklungen und Medien.
Im Kanzleimarketing werden Adressdaten und weitere Angaben zu potenziellen Mandanten erhoben, wie z.B. die von Newsletter-Abonnenten und von Website-Besuchern.
Mit der EU-DSGVO entsteht dringender Handlungsbedarf für Ihren öffentlichen Auftritt. Dieser bezieht sich auf sowohl auf die eingesetzte Technik wie auch auf die Kommunikation durch die zu realisierende Informationspflicht und notwendige Einwilligungserklärung des potentiellen Mandanten bei homepagebasierten Datenerhebungen.
ReNoStar als Kanzleimarketingspezialist und Betreuer zahlreicher Kanzleiwebsiten unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung der Anforderungen auf Ihrer Homepage mit Know-How und mit speziell auf Datenschutz und Datensicherheit ausgelegten Produkten, wie:
- Homepagecheck zur Überprüfung der Rechtssicherheit nach neuem Datenschutzrecht
- Rechtskonforme Datenschutzerklärung nach EU-DSGVO
- Sichere Kontaktformulare durch SSL-Verschlüsselung und Einwilligungserklärung
- Update-/Upgradeservice zur regelmäßigen Systemaktualisierung und Schließung von Sicherheitslücken
Weitere Informationen zu den Leistungen finden Sie hier.
Haben Sie Rückfragen? Dann können Sie uns gerne unter dsgvo@renostar.de kontaktieren.