Die neue EU Datenschutz Grundverordnung ist nun seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten.
Gerade für Notariate / Anwaltsnotare ergeben sich besondere Herausforderungen, welche sind:
- Das Stellen eines Datenschutzbeauftragten
- Das Vorhalten eines Datenschutz Management Systems
- Das Angebot einer entsprechenden Datenschutz Erklärung auf der Homepage der Notar Kanzlei
- Das Bereithalten von so genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen
Diese Themen sind besonders relevant, da aufgrund von Nichteinhaltung der neuen EU Datenschutz Grundverordnung gewaltige Sanktionen mit einhergehen können. Geldstrafen von bis zu 20 Millionen € oder 4 % des Jahresumsatzes werden hier veranschlagt.
Wir von ReNoStar haben gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft, der Maxtarget GmbH, ein Maßnahmenpaket für Notarkanzleien bereitgestellt, mit dem Sie alle Voraussetzungen für die Einhaltung der neuen EU Datenschutz Grundverordnung erfüllen können.
Kontaktieren Sie hierzu unsere Spezialisten im Bereich Notariat, Michael Franke und Michael Gehlert, unter der E-Mail-Adresse dsgvo@renostar.de, oder mfranke@maxtarget.de.
Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ReNoStar Team